SELIGSPRECHUNG

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Warum eine Selig- oder Heiligsprechung ?

Die Kirchenkonstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils begründet in Kapitel VII, auf welches Fundament die Kirche die Förderung der Heiligenverehrung stellt:

„Wenn wir nämlich auf das Leben der treuen Nachfolger Christi schauen, erhalten wir neuen Antrieb, die künftige Stadt zu suchen. Zugleich werden wir einen ganz verlässlichen Weg gewiesen, wie wir, jeder nach seinem Stand und seinen eigenen Lebensverhältnissen, durch die irdischen Wechselfälle hindurch zur vollkommenen Vereinigung mit Christus, nämlich zur Heiligkeit, kommen können. Im Leben derer, die, zwar Schicksalsgenossen unserer Menschlichkeit, dennoch vollkommener dem Bilde Christi gleichgestaltet werden, zeigt Gott den Menschen in lebendiger Weise seine Gegenwart und sein Antlitz.“ (LG, 50)

Das Konzil fordert daher alle, die es angeht, auf:

„Sie mögen also die Gläubigen darüber belehren, dass echte Heiligenverehrung nicht so sehr in der Vielfalt äußerer Akte als vielmehr in der Stärke unserer tätigen Liebe besteht, durch die wir zum größeren Wohl für uns und die Kirche "im Wandel das Beispiel, in der Gemeinschaft die Teilnahme, in der Fürbitte die Hilfe" der Heiligen suchen.“ (LG, 51)

Nur in diesem Sinne kann ein Prozess mit dem Ziel eingeleitet werden, die Anerkennung der Heiligkeit einer unserer Schwestern oder eines unserer Brüder durch die Kirche zu erlangen.

Diesen Weg gilt es daher, den Regeln der Kirche gehorchend, mit Demut zu beschreiten, um darüber zu urteilen, ob das Leben einer unserer Vorgängerinnen oder eines unserer Vorgänger ein verlässliches Vorbild darstellt, dem wir folgen können, um in den Himmel zu gelangen.

Grundlage für die Prozesseröffnung ?

„Diese Brüder und Schwestern sind Vorgänger im Glauben, unermüdliche Gottessucher und unbeirrbare Menschenfreunde. Sie unterstreichen das wahre Gesicht der Heiligkeit, denn sie sahen im Antlitz Christi den Sinn, sich nicht der Selbstverzweiflung hinzugeben, den Sinn, der im Menschen die unerwartetsten Veränderungen bewirkt. In ihrer großen Vielfalt legen die Heiligen der Welt davon Zeugnis ab, dass Gott glaubhaft ist.“

Bruder Jacques, OSB in „Oser porter la sainteté“ (Die Heiligkeit zu tragen wagen)(Renaissance de Fleury, Zeitschrift der Mönche von Saint-Benoît-sur-Loire).

Die Eröffnung eines Beatifikationsverfahrens gründet der Bischof auf persönliche Zeugnisse, die so objektiv wie möglich bekunden, dass die in Frage Stehende heiligmäßig gelebt hat, so dass sie für ihre Brüder und Schwestern im Glauben Vorbild sein und ihre Fürsprache angerufen werden kann.

Dieser erste Schritt gründet sich (unbeschadet des kirchlichen Urteils) auf die Prüfung des Lebens der in Frage Stehenden.

Für die Dienerin Gottes Zita lassen sich mehrere Charakterzüge festhalten:

  • Pflichterfüllung in ihrer Funktion als Kaiserin und Königin. Menschlich hat sie sich stets vorbildlich verhalten, ganz im Sinne der Worte, die beim Krönungszeremoniell in Budapest (30. 12. 1916) an sie gerichtet wurden: Empfange die Herrscherkrone, damit du weißt, dass du die Frau des Königs bist und immer für das Volk Gottes sorgen musst. Je höher dein Rang, desto demütiger musst du sein und in Jesus Christus verbleiben.“
  • Tätige Anteilnahme an den anderen sowohl in ihren offiziellen Funktionen (Kardinal Piffl, Erzbischof von Wien, nannte sie „den Schutzengel aller, die leiden“) als auch im gemeinen Leben.
  • Hingabe an Gott und Mut, die sich in der letzten Stunde ihres Gatten, des Seligen Kaiser Karl, und jeder neuen Verbannung kundtaten.
  • Mut als Witwe mit acht Kindern. Die Erziehung ihrer Kinder, insbesondere ihre Erziehung zu Christen war ihr eine Herzensangelegenheit. „Erziehung“ und „christliche Erziehung“ waren für sie ein- und dasselbe; ihr war es vor allem wichtig, ihre Kinder zu unerschütterlichen Christen zu machen.
  • Liebe zur Kirche, häufiger Empfang der Sakramente, insbesondere der Messe und des Bußsakraments, und Respekt vor dem Wort des Papstes.
  • Gehorsam gegenüber dem Papst, gegenüber der Kirche und, vermittelt über Dom Jean Prou, den damaligen Abt von Solesmes, auch gegenüber ihren Kindern, als er in deren Namen die Bitte an sie richtete, nicht ins Kloster einzutreten.
  • Frömmigkeit und Demut durch Rezitieren eines Teils der heiligen Messe und Beten des Rosenkranzes sowie durch Wahl eines einfachen Lebens.
  • Verbundenheit mit Christus als Oblatin der Abtei Saint Pierre de Solesmes und als sich mit ihrer ganzen Familie dem Heiligsten Herzen Jesu und dem Unbefleckten Herzen Mariens Weihende sowie im Augenblick ihrer letzten Stunde.

Diese mehrfach deutlich bezeugten Charakterzüge dürften der Kirche gestatten, so Gott will, über den heroischen Tugendgrad der Dienerin Gottes zu befinden.

Wir, die wir von einer so langen Aufzählung beeindruckt sein mögen, vergessen wir nicht die Worte des Heiligen Pfarrer von Ars, Jean-Marie Vianney: „Mir obliegt, Euch nichts anderes zu beweisen als die unerlässliche Pflicht, dort wo wir sind, Heilige zu werden.“

Ablauf eines Selig- oder Heiligsprechungsprozesses ?

Der Bezugstext für den Ablauf der Diözesanerhebungen für Selig- und Heiligsprechungsprozesse ist die am 17. Mai 2007 veröffentlichte Instruktion Sanctorum Mater“.

Diese Instruktion bezieht sich auf die diözesane Untersuchung des Lebens, der Tugenden, des Rufs der Heiligkeit (fama sanctitatis) und der Gnadenerhörungen von Gläubigen der katholischen Kirche im Hinblick auf die Selig- oder Heiligsprechung des oder der in Frage Stehenden.

Das Verfahren lässt sich auf die Dienerin Gottes angewandt wie folgt zusammenfassen:

Diözesane Phase :

  • Der Ortsbischof (des Ortes, an dem der oder die in Frage Stehende verstorben ist, einen Großteil seines Lebens verbracht hat oder an dem die wichtigsten Nachweise vorliegen) befindet über die Aufnahme des Prozesses.

Er trifft seine Entscheidung nach Verifizierung des „authentischen und verbreiteten Rufes der Heiligkeit“, des Martyriums oder des Rufs der Zeichen (Wunder) des oder der in Frage Stehenden...“Der Ruf der Heiligkeit soll spontan sein, und nicht künstlich aufgebaut.“

Um es zeitgenössisch auszudrücken, genügt es somit nicht, ein Dossier zu erstellen oder einen Medienakt zu inszenieren!

Die förmliche Eröffnung des Diözesanprozesses der Dienerin Gottes Zita erfolgte in Anwesenheit und unter dem Vorsitz des Ortsbischofs Yves Le Saux am Donnerstag, den 10. Dezember 2009, im Bischofspalast und Sitz des Diözesantribunals Le Mans.

Die Untersuchung besteht darin:

  • die schriftlichen Zeugnisse der Causa (Schriften der in Frage Stehenden) zu sammeln und
  • Zeugen, falls altersbedingt möglich, anzuhören.

Ab Aufnahme des Prozesses wird die in Frage Stehende als Dienerin Gottes bezeichnet, wie das heute für Zita der Fall ist.

Die Mitglieder des Tribunals werden vom Bischof per Dekret ernannt.

Die Mitglieder des Tribunals unterliegen, insbesondere dem Aktor gegenüber, der Schweigepflicht. Es ist ihnen untersagt, die erhaltenen Beweise bekannt zu machen bzw. extern (z.B. in Form einer Veröffentlichung) zu verwenden.

  • Nach Abschluss der Untersuchungen obliegt es dem Bischof, diese Prozessphase zu beschließen und die Prozessunterlagen an die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse zu übermitteln.
  • Dann beginnt die sogenannte römische Phase: die Prüfung der Unterlagen und das endgültige Urteil.

 

Römische Phase :

Für die Prüfung der Unterlagen ist die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse zuständig.

Sobald diese den heroischen Tugendgrad der Dienerin Gottes anerkennt, wird diese als Ehrwürdige Dienerin Gottes bezeichnet.

Der nächste Schritt ist die Anerkennung eines Zeichens (Wunder) für eine mögliche Seligsprechung.

Für eine Heiligsprechung muss ein zweites Wunder anerkannt werden.

Die letztinstanzliche Entscheidung ist allein dem Papst vorbehalten.

 

Wer sind die Beteiligten ?

Der Aktor, nach Zustimmung durch den Bischof Förderer der Causa und Träger der moralischen und finanziellen Verantwortung, betreut das Verfahren, einschließlich in der römischen Phase.

Aktor der Causa ist in diesem Fall der Verein für die Selig- und Heiligsprechung der Kaiserin Zita.

Der Postulator, ein Kleriker oder Laiensachverständiger für Theologie, Kirchenrecht und Geschichte, wird vom Aktor für die diözesane Phase bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Causa zu erforschen. Bei Eintritt des Verfahrens in die römische Phase muss diese Bestellung erneuert werden: es wird ein neuer Postulator ernannt bzw. der alte bestätigt.

Im März 2015 wurde Pater Alexander Leonhardt vom Antrag stellenden Verein (Aktor) zum Postulator bestellt und vom Bischof von Le Mans, Yves Le Saux, zugleich Präsident des Tribunals der Causa, vereidigt.

Alexander Leonhardt, 1966 geboren, deutscher Staatsbürger (zweisprachig Französisch und Deutsch), 1992 zum Priester geweiht, ist seit 1994 Priester der Erzdiözese Straßburg. In seiner Pastoraltätigkeit ist er Mitarbeitender Priester in seiner Pfarrgemeinde La Croix Glorieuse in Straßburg und Logelbach (Colmar) und Mitarbeitender Priester in der Pfarrgemeinde Saint-Louis in Straßburg. Er hat einen Magisterabschluss in Kirchenrecht und ist Auditor am Diözesantribunal Straßburg. Darüber hinaus ist er geistlicher Betreuer des Malteser Hilfsdiensts in der Delegation des Departements Bas-Rhin und Magistralkaplan des Souveränen Malteserordens.

Mit Zustimmung des Aktors kann der Postulator sich gegebenenfalls vertreten lassen und einen Vizepostulator benennen. So wurde Herr Norbert Nagy zum Vizepostulator für Ungarn ernannt.

 

Mitglieder des Tribunals:

Ein Delegat (beauftragter Richter) ermittelt im Namen des Bischofs die Causa.

Delegat ist Bruno Bonnet (Diözese Versailles).

Der Justizpromotor (sozusagen der „Advovatus diaboli“) ist Garant für den ordnungsgemäßen Ablauf der Erhebungen und die Qualität der festgehaltenen Beweise.

Diese Funktion wird von François Scrive (Diözese Pontoise) wahrgenommen.

Der Notar transkribiert die mündlichen Zeugnisse und redigiert die Prozessunterlagen.

Diese Funktion wird von Nathalie Fumery und Didier Le Gac wahrgenommen.

Bei Erhebungen über eine vermeintliche Heilung kann der Bischof gegebenenfalls einen sachverständigen Arzt oder für ein vermeintliches Wunder anderer Art einen Fachgutachter bestellen.
Diese Personen werden vom Bischof ernannt und legen vor ihm einen Eid ab.

Der Bischof kann darüber hinaus eine Historische Kommission aus mindestens drei Sachverständigen einrichten. Vorsitzender dieser Kommission ist Fra’ Emmanuel Rousseau, Mitglied des Souveränen Malteserordens.

Abschließend ist zu unterstreichen, dass erst nach Seligsprechung eine öffentliche Verehrung zulässig ist.

Zusammenarbeit zwischen Aktor und Postulator ?

Diese beiden Funktionen sind zugleich voneinander getrennt und ergänzen einander.

Mutatis mutandis könnte man eine Parallele zu den im Bauwesen verwendeten Begriffen Baumeister (Aktor) und Bauherr (Postulator) ziehen.

Der Aktor unterstützt durch sein Handeln den Postulator. Dieses besteht darin, das ganze Jahr über Aktivitäten zu organisieren, um das Leben und die Spiritualität der Dienerin Gottes bekannt zu machen, die Gläubigen anzuhalten, sie um Fürsprache anzurufen, Gnadenerhörungen und Heilungsbezeugungen zu sammeln und an den Postulator weiterzuleiten. Der Verein trägt auf diese Weise zum Ruf der Heiligkeit („fama sanctitatis“) der Dienerin Gottes bei.

Der Postulator ist sozusagen der Bauherr. Ihm kommt für den Fortschritt des Prozesses eine zentrale Rolle zu. Er verfügt über das erforderliche kirchenrechtliche und theologische Fachwissen, das nicht Sache des Aktors ist.

Es ist daher auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem Klima des gegenseitigen Respekts zu achten. Dazu dienen regelmäßige Begegnungen zwischen Verein, Postulator und Mitgliedern des Tribunals, vor allem, sofern sie abkömmlich sind, anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung.

Diese Zusammenarbeit findet zum Beispiel in der Verwaltung der „Spenden für die Causa“ ihren konkreten Ausdruck: laut Artikel 18 der Instruktion Sanctorum Mater ist der Postulator für die Verwaltung der finanziellen Mittel zuständig, der den Antrag stellende Verein, der die Causa unterstützt, ist ebenfalls rechts- und geschäftsfähig. Hier kann ein Modus vivendi zum Tragen kommen, in Erinnerung daran, dass diese Mittel zwar materieller Art sind, ihre Verwendung jedoch einem geistigen Zweck dienen.

 

Derzeitiger Sachstand ?

Die diözesane Phase, die in der Suche und - zur Vermeidung von Wiederholungen - in der Auswahl möglicher Zeugen besteht, erfordert eine genaue Planung der Erhebungen nach geografischen, sozialen und historischen Gesichtspunkten sowie dem Grad der Nähe zur Dienerin Gottes Zita.

Ursprünglich war die Anhörung von etwa dreißig Zeugen durch das Tribunal vorgesehen. Eine Zahl, die jedoch nach Ermessen des Delegaten bei Auffinden neuer Zeugen erhöht werden konnte.

Bis September 2012 hat das Tribunal 35 Zeugen angehört. Dieser Teil des Verfahrens scheint heute abgeschlossen zu sein.

Die Befragungen werden vom Justizpromotor vorbereitet: zwei Drittel davon betreffen historisch-biografische Fakten, ein Drittel die Ausübung von Tugenden und den Ruf der Zeichen (Gnaden und Wunder).

Der Postulator bereitet die Anhörungen vor dem Tribunal vor. Er darf nicht daran mitwirken, kann ihnen jedoch beiwohnen, um auf deren ordentlichen Ablauf zu achten.

Nach Wissen des Aktors können die Befragungen durch das Tribunal und den ersten Postulator als praktisch abgeschlossen betrachtet werden. Sie wurden von den beiden Notaren transkribiert. Sollten sich noch letzte Zeugen melden, müssten noch Anhörungen organisiert werden, die Hauptarbeit besteht jedoch nun darin, die Ergebnisse der Diözesanerhebung in Form zu bringen und eine Zusammenfassung dieser Untersuchung zu erstellen.

Der Postulator agiert als Mittelsmann zwischen dem Bischof und der theologischen Kommission, die aus zwei Zensoren besteht (die einander nicht kennen), und unterbreitet ihnen die Unterlagen.

Parallel dazu muss die historische Kommission ihre Arbeiten abschließen, um sie in das endgültige Dokument aufnehmen zu können.

 

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